Berlin: Mit dem Grundgesetz gegen Immobilienspekulation

OMG, it’s Deutsche Wohnen!
Bildrechte: Sandra Pappe, www.sandrapappe.de

Die Berliner Bürgerinitiative „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ beruft sich auf das Grundgesetz und löst damit eine Debatte aus, die schon lange ansteht. Mittlerweile fehlt es nicht nur in Großstädten zunehmend an bezahlbarem Wohnraum. Mietaktivisten wollen es nicht mehr hinnehmen, dass ihre Grundrechte der Gewinnerzielung der Immobilienkonzerne untergeordnet werden.

„Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.“

So lautet der erste Satz von Artikel 15 des Grundgesetzes, auf den sich die Berliner Aktivisten berufen. Ein Artikel, der erstaunlicherweise bisher ungenutzt geblieben ist. Warum eigentlich?

Es fehlt seit Jahren an bezahlbarem Wohnraum. Davon sind immer breitere Bevölkerungsschichten betroffen, das Wohnproblem ist längst ein Problem der Allgemeinheit. Doch statt diesem Missstand endlich abzuhelfen, wird ein Überangebot an hochpreisigen Neubauten geschaffen und gleichzeitig der geringe Bestand an preiswerten Wohnbauten vernichtet. Immobilienspekulanten haben es sich in der Unkultur des politischen Wegschauens bequem gemacht. „Entmietung“ durch Schikanen, Vernachlässigung bis hin zur mutwilligen Zerstörung der Bausubstanz sind gängige Praxis, um unlukrative Mieter loszuwerden.

Die Gegenreaktion auf die Bürgerinitiative zeigt vor allem, in welchem Ausmaß sich das fehlende Unrechtsbewusstsein der Verantwortlichen mittlerweile etabliert hat. Ganz selbstverständlich wird die Profitmaximierung der Immobiliengesellschaften höher bewertet als das Gemeinwohl. Da wird das alte Schreckgespenst „Kommunismus“ beschworen, da setzen sich (millionenschwere) Immobilienunternehmen scheinheilig mit dem kleinen Eigenheimbesitzer gleich und schüren irrationale Ängste vor einer Zwangsenteignungswelle.

Und leider fällt der Appell an das Denkmodell der vormodernen Klassengesellschaft immer noch auf fruchtbaren Boden: Die „Klasse der Besitzenden“ wähnt sich in einem Boot, egal, wie groß die Einkommensunterschiede sind. Dabei sind Enteignungen im Interesse des Allgemeinwohls nichts neues. Größere Bauvorhaben wie beispielsweise Straßen oder Flugplätze wären ohne das in Artikel 14, Absatz 3 geregelte Enteignungs- und Entschädigungsrecht kaum umsetzbar. Mediale Aufregung hat das bisher aber nicht ausgelöst. Vielleicht weil große Immobilienkonzerne bisher nicht zu den Betroffenen gezählt haben?

 

Bürgerinitiative „Deutsche Wohnen Enteignen“

Tagesspiegel: Der Mann, der die deutsche Wohnen enteignen will

Deutschlandfunk: Wohnungskonzerne enteignen – geht das?

Süddeutsche Zeitung: Debatte über Verstaatlichung

Art. 14 Abs. 3 S. 1 GG: Verhälntismäßigkeitsprinzip bei der Enteignung

 

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.